AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität für Weiterbildung Krems als Zertifizierungsstelle für das Projekt Demenz.Aktivgemeinde

Universität für Weiterbildung Krems
Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur – Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien – Zentrum für Professionelle Kompetenz- und Organisationsentwicklung
Dr.-Karl-Dorrek Straße 30
A-3500 Krems

1. Geltung

Diese AGB gelten mit der Beauftragung der Universität für Weiterbildung Krems als Zertifizierungsstelle für das Projekt Demenz.Aktivgemeinde (im Folgenden: Demenz.Aktivgemeinde) als verbindlich vereinbart. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des_der Antragsstellers_in wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem_der Antragsteller_in und Demenz.Aktivgemeinde sowie der gegebenenfalls ausgestellten Zertifizierung. Im Übrigen gelten auch die auf der Website der Demenz.Aktivgemeinde veröffentlichten Rahmenbedingungen, Informationen und Vorschriften, deren jeweils aktuelle Fassungen im Internet unter https://aktivgemeinde.at veröffentlicht sind.

2. Antragstellung, keine Zurückziehungsmöglichkeit

Der_die Antragsteller_in ist verpflichtet, im Rahmen der Antragstellung wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen.

Ab Einlangen der Einreichunterlagen bei Demenz.Aktivgemeinde ist ein kostenfreier Rücktritt des_der Antragsstellers_in nicht mehr möglich, es sind die vollständigen Gebühren zu entrichten.

3. Prüfung

Bei schwerwiegenden formalen oder inhaltliche Mängeln bei der Einreichung des Antrags ist Demenz.Aktivgemeinde berechtigt, den Antrag ohne weitere Begutachtung an den_die Antragsteller_in zurückzuweisen, das Begutachtungsverfahren abzubrechen und/oder die Zertifizierung abzulehnen.

Sollten schwerwiegende inhaltliche Mängel erst nachträglich zutage treten, ist Demenz.Aktivgemeinde berechtigt, die bereits erteilte Zertifizierung zu entziehen (siehe auch Punkt 5.). Die vollständigen Gebühren für die Begutachtung sind jedenfalls zu entrichten, auch bei Zurückweisung, Abbruch bzw. Ablehnung.

4. Mitwirkungspflicht des_der Antragstellers_in

Der_die Antragsteller_in stellt sicher, dass der Demenz.Aktivgemeinde alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen zugänglich gemacht werden. Demenz.Aktivgemeinde ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen darf. Kommt der_die Antragsteller_in seinen_ihren Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung durch Demenz.Aktivgemeinde nicht nach, sodass Demenz.Aktivgemeinde den Antrag nicht umfassend beurteilen kann, so wird der Antrag abschlägig beschieden. Es ist dennoch die volle Gebühr zu bezahlen.

5. Verkürzter Zertifizierungszeitraum

Stellt sich im Rahmen der Zertifizierung heraus, dass die Aktivitäten des_der Antragstellers_in für die volle Zertifizierung (noch) nicht ausreichend sind, kann Demenz.Aktivgemeinde entweder den Zertifizierungszeitraum verkürzen oder die Zertifizierung ablehnen. Die Kosten hierfür trägt jeweils der_die Antragsteller_in.

6. Aussetzung, Entzug und Erlöschen der Zertifizierung

Demenz.Aktivgemeinde ist berechtigt, die Zertifizierung in begründeten Fällen für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Die Ansprechperson in der Gemeinde wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert.

Die Zertifizierung erlischt automatisch nach Ablauf von vier Jahren ab Ausstellung der Zertifizierung, wenn nicht rechtzeitig ein Antrag auf Re-Zertifizierung eingebracht wird.

Die Zertifizierung erlischt weiters bei Einstellung aller demenzbezogenen Aktivitäten.

In begründeten Fällen kann die Zertifizierung durch Demenz.Aktivgemeinde entzogen werden, z.B. nachträglich zutage getretene, schwerwiegende inhaltliche Mängel und/oder Falschaussagen.

7. Erstellung von Kopien, Speicherung Einreichunterlagen und Datenschutz

Demenz.Aktivgemeinde ist berechtigt, von den ihr zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen.

Weiters nehmen die Vertragsparteien zur Kenntnis, dass im Rahmen dieser Vereinbarung personenbezogene Daten der jeweils anderen Vertragspartei (z.B. die der Ansprechpersonen) und sonstige gegebenenfalls in den Einreichunterlagen enthalten personenbezogene Daten, die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind, gem. Art. 6 Abs 1 lit b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.

Detaillierte Informationen gem. Art. 13 bzw. 14 DSGVO sind in der Datenschutzerklärung auf der Website: https://aktivgemeinde.at/dsgvo/ abrufbar.

8. Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Korrespondenz zwischen Demenz.Aktivgemeinde und dem_der Antragsteller_in sowie sämtliche Protokolle des Begutachtungsverfahrens (auch Auszüge daraus) dienen ausschließlich der Information des_der Antragsstellers_in und dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

9. Zahlungsbedingungen

Der_die Antragsteller_in verpflichtet sich, die von Demenz.Aktivgemeinde festgelegten Bearbeitungsgebühren zu tragen. Gerät der_die Antragsteller_in mit den Zahlungen in Verzug, so ist Demenz.Aktivgemeinde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Zertifizierung für ungültig zu erklären bzw. zurückzuverlangen. Es gelten die auf der aktuellen Website https://aktivgemeinde.at/ festgelegten Gebühren. Die Rechnungslegung für Gebühren erfolgt bei Antragsstellung. Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Bei Zahlungsverzug ist Demenz.Aktivgemeinde berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 7,5% über der Bankrate der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen.

10. Haftung

Demenz.Aktivgemeinde haftet nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Der_die Antragsteller_in verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Demenz.Aktivgemeinde, die sich auf die Erteilung, die Nichterteilung oder den Entzug der Zertifizierung stützen. Der_die Antragsteller_in stellt Demenz.Aktivgemeinde von allen Ansprüchen frei, die aus der Erteilung der Zertifizierung bzw. aus der Nichterteilung gegen Demenz.Aktivgemeinde erhoben werden.

11. Änderungsvorbehalt

Demenz.Aktivgemeinde behält sich notwendige Änderungen inhaltlicher Art und in Folge von geänderten Rahmenbedingungen ausdrücklich vor.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Krems an der Donau vereinbart.